Bedienungen bei Schließung eines Vertrags
§ 1 Musiklehrer
Der Musikunterricht wird von Pavel Klyushin durchgeführt.
§ 2 Musikschuljahr- Anfang, Ende
Das Schuljahr fängt zum 01. September an und endet zum 31. August.
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldungen können jederzeit eingereicht werden und sind bis zum Schuljahresende verbindlich.
§ 4 Probemonat
Nach dem Unterrichtsanfang hat jeder Schüler die Möglichkeit den Unterricht innerhalb von 4 Wochen schriftlich zu kündigen.
§ 5 Unterricht, Ausfall, Garantiestunden
Der Unterrichtstermin und der Terminort werden nach Absprache festgelegt und sind verbindlich. Pavel Klyushin garantiert bei ununterbrochen Anmeldung in einem Schuljahr dafür, dass in diesem Zeitraum mindestens 35 Unterrichtseinheiten stattfinden. Wird diese Zahl von der Seite von Pavel Klyushin unterschritten, wird die Unterrichtseinheit innerhalb von 6 Monate nachgeholt.
Bei der Anmeldung zum Unterricht im laufenden Schuljahr kann die Garantiestundenzahl nicht gelten.
Erscheint der Schüler wegen Krankheit, plötzlicher Verhinderung oder sonstigen Gründen nicht zum Unterricht, besteht seitens Pavel Klyushin keine Verpflichtung zur Beitragserstattung oder zur Nachholung des Unterrichts.
Nicht als Ausfall sind die Unterrichtseinheiten, die u. a. wegen der Schülerkonzerte oder Vorspiele ausfallen.
§ 6 Ferien, Feiertage
Während der gesetzlichen Schulferien, ebenso an Rosenmontag, Veilchendienstag und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt. Ferienzeiten sind zahlungspflichtige Zeiten.
§ 7 Zahlung
Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung entsteht ab dem Vertragsbeginn. Zahlungspflichtig sind die Unterrichtsteilnehmer oder deren gesetzliche Vertreter. Es handelt sich um einen Jahresbetrag, der auf zwölf monatliche Raten verteilt wird.
Das Unterrichtsentgelt ist im Voraus fällig und soll bis zum 1. September, 1. November, 1. Januar und 1. März auf dem Konto von Pavel Klyushin gutgeschrieben werden.
Beim Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von je 10,- Euro erhoben.
§ 8 Kündigung
Die Unterrichtsverträge können schriftlich von jeder Vertragspartei zum Schuljahresende (31. August) bis spätestens 30. Juni gekündigt werden. Ungekündigte Verträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Schuljahr. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Verpflichtungen
Die Schüler/innen sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen mit Instrumenten und Noten pflegerisch umzugehen, regelmäßig zu üben. Die Schüler/innen, die grob dagegen verstoßen, Instrumente beschädigen, dem Unterricht mehr als 3 Wochen unentschuldigt fernbleiben oder mit den Unterrichtsgebühren mehr als zwei Wochen im Rückstand sind, können von Pavel Klyushin vom Unterricht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt bei grobem sozialen Fehlverhalten. Über den Ausschluss erfolgt eine schriftliche Mitteilung. Der Ausschluss entbindet jedoch nicht von der Zahlung der Unterrichtsgebühren für das laufende Schuljahr.
Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zum einem Alter von 18 Jahren bis zum Eintreffen zum Unterricht zu beaufsichtigen und nach Beendigung des Unterrichts pünktlich abzuholen. Falls die Eltern wünschen, dass ihr Kind selbst zum Unterricht eintrifft und / oder den Unterricht verlässt, sind Sie verpflichtet es schriftlich mitzuteilen.
Die Schüler/innen sind von Pavel Klyushin gegen Unfallschäden in den Unterrichtsräumen und auf dem Weg zum Unterricht und Rückweg nicht versichert.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies den restlichen Vertrag nicht.
§11 Sonstiges
Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragsteil hat eine vom anderen Vertragspartner unterzeichnete Ausfertigung erhalten.
Bedienungen bei Erwerb einer Geschenkkarte oder 5er/10er-Karte
Unterrichtsmodalitäten
Die Unterrichtstermine werden bei Ausstellung der Karte festgelegt. Terminverlegungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch drei Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin erfolgen. Von Schülern abgesagte und nicht in Anspruch genommene, angebotene Unterrichtseinheiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Unterrichtsentgelts. Die 5er/10er-Karte ist nicht übertragbar. Die Geschenkkarte ist übertragbar.
Zahlungsmodalitäten
Die 5er/10er-Karte wird im Voraus bezahlt. Der Betrag wird per Überweisung oder Paypal-Freunde spende@gitarrenunterricht-garath.de an Pavel Klyushin geleistet. Beim Erwerb einer 5er/10er-Karte gibt es keine Ermäßigung. Eine anteilige Rückzahlung für eine nicht vollständig benutzte Karte ist nicht möglich.
Unterrichtskontrolle
Die 5er/10er-Karte muss zu jeder Unterrichtseinheit mitgebracht und von der Lehrkraft abgezeichnet werden.
Kündigung
Bei wichtigen, begründeten Anlässen ist eine Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich.